IT-Sicherheit im Krankenhaus - das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Die Inhalte und Auswirkungen des Krankenhauszukunftsgesetzes stellen Krankenhäuser und deren Einrichtungen vor erhebliche, konzeptionelle und finanzielle Herausforderungen. Die allgemein steigende Bedrohungslage, das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) und Ergänzungen im § 75c SGB V verpflichten seit 01.01.2022 alle Krankenhäuser zur Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen im Sinne der IT-Sicherheit.
Diese Umsetzungsverpflichtung beinhaltet die Forderung nach angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen, um die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität konsequent zu gewährleisten.
Zudem sind verlässliche Sicherheitskonzepte für informationstechnische Systeme, Komponenten und Prozesse gefordert, um die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses sowie die Sicherheit der zu verarbeitenden Patienten- und Gesundheitsdaten garantieren zu können.
Der Krankenhauszukunftsfond (KHZF) und dessen Verordnung (KHZFV) stellen für Krankenhäuser und alle angeschlossenen Einrichtungen dabei eine große Chance mit Erfolgsaussichten dar.
Die gravierende Herausforderung liegt in der regelkonformen Planung und Umsetzung der Maßnahmen.
Fördermittel sichern
Die Gewährung der Fördermittel bedingt die angemessene Berücksichtigung der IT-Sicherheit in den Projekten. Dabei stehen organisatorische und technische Maßnahmen im Vordergrund, welche nach § 12a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des KHZG Vorhaben zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit der Krankenhäuser berücksichtigen.
Als etabliertes und ISO/IEC 27001-zertifiziertes IT-Consulting-Unternehmen in Bayern verfügen unsere Mitarbeiter über die notwendige Qualifikation der Zertifizierung nach §21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV.
Mit ganzheitlichem Beratungsansatz zur erfolgreichen Umsetzung
Zusätzlich befähigt uns unser interdisziplinäres Fachwissen in den Bereichen Informations- und IT-Sicherheit, Datenschutz und Compliance, Sie ganzheitlich, kompetent und wirtschaftlich zu beraten. Unser Ziel ist es, für Sie den besten Digitalisierungsplan mit relevanten und förderfähigen Maßnahmen aufzustellen, um Ihrer Umsetzungsverpflichtung nachzukommen und dabei Fördermittel sinnvoll und effektiv einzusetzen.