IT-Sicherheit in Praxen

Der Gesetzgeber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, eine einheitliche und solide Regelung für die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen zu entwickeln. Für Praxen ist diese in der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b Abs. 5 SGB V definiert. 
Ziel ist es, IT-Systeme und Übertragungswege zu sichern und dadurch sensible Patientendaten zu schützen, um sie sicher zu verwalten. Die Einhaltung klarer Vorgaben helfen Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.

  

Ihr Mehrwert durch unsere Beratungsleistung

Als Inhaber einer Praxis beeinflussen Faktoren wie die IT-Sicherheitsrichtlinie, die Telematik-Infrastruktur oder die elektronische Patientenakte (EPA) Ihr Risikomanagement im Geschäftsalltag.
Dabei liegt es in Ihrer Verantwortung, den Anforderungen dieser stetig neu wachsenden Bedrohungen und Herausforderungen gerecht zu werden.


Kompetenz und Wirtschaftlichkeit

Die Umsetzung erfordert interdisziplinäre Kompetenz in den Bereichen Informationsmanagement, IT-Sicherheit und Datenschutz. Zudem gilt es zu unterscheiden, welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen für Ihren Fall (abhängig von Praxisgröße und vorhandener IT-Infrastruktur) gelten und welche Fristen eingehalten werden müssen. Als Dienstleister mit zertifizierten Mitarbeitern nach § 75b Abs. 5 SGB V ist es für uns wichtig, ein gutes Verhältnis zwischen IT- und Informationssicherheit und einem gesunden Maß an Wirtschaftlichkeit zu erreichen.

Für Ihren sicheren Praxisbetrieb bieten wir:

  • Überprüfung des Ist-Zustandes ihrer Praxis gemäß der IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V Absatz 5
  • Auswertung und Übermittlung eines IT-Sicherheitsreports mit geeigneter Maßnahmenempfehlung falls notwendig
  • Umfassende Beratung im Bereich Informationssicherheit, IT Security und Datenschutz
  • Awareness-Schulungen ihres Teams

Um Ihre Praxis auf das geforderte Sicherheitslevel zu heben, prüfen wir mit Ihnen zusammen die Anforderungen und geben Ihnen die benötigten Empfehlungen, Hinweise und unterstützen Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

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